Baumschutz und Erhaltung von Bäumen

Umwelt Bau(m)begleitung / Baumschutz auf Baustellen



Auf Baustellen kommt es oft zu einer Beeinträchtigung des Baumbestandes. Dies lässt sich vermeiden, indem Bäume durch rechtzeitige Vorkehrungen geschützt werden. Die nachfolgenden Informationen sollen helfen, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu erkennen und einzuhalten. 
 

 

Allgemeine Pflichten des Bauunternehmers:

Bei allen Arbeiten im Baumumfeld sind folgende Normen und Richtlinien grundsätzlich zu beachten:

 

Bauarbeiten, die zu einer Verletzung von Bäumen führen können, sind den zuständigen Behörden rechtzeitig anzukündigen.
 

Allgemeine Maßnahmen zum Baumschutz:

 

Im Schadenfall

Nicht angezeigte Baustellen und Baumschäden führen zu Bußgeldern. Schadensersatzansprüche durch Wertminderung sind durch eine Gehölzwertermittlung zu prüfen.

 

Umweltbaubegleitung (UBB) bei Planungen / Eingriffen im Baumumfeld

Die Umweltbaubegleitung (UBB) hilft Schäden, Bauverzögerung und Ersatzzahlungen zu vermeiden. Die UBB umfasst sachverständige, unabhängige Leistungen, die von der Überwachung der Ausführung der Baumaßnahmen getrennt sind. Die UBB stellt selbst keine Leistung der Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke, Freianlagen oder sonstige Anlagen dar, sondern gilt als Beratungsleistung. Der Umweltbaubegleiter äußert sich in der Regel nicht unmittelbar gegenüber den ausführenden Firmen, sondern gegenüber der örtlichen Bauleitung, der Bauoberleitung oder dem Vorhabenträger.


Schritt 1:  Erfassung von Grunddaten und visuelle Kontrolle der Bäume

Schritt 2: Eingriffsprognose

Schritt 3: Standraum- und Bodenanalyse  / Wurzelraumsondierung

Schritt 4: Empfehlung zur Vermeidung und Regeneration von Schäden

UBB in der Bauphase