Baumschutz und Erhaltung von Bäumen
Umwelt Bau(m)begleitung / Baumschutz auf Baustellen






























Auf Baustellen kommt es oft zu einer Beeinträchtigung des Baumbestandes. Dies lässt sich vermeiden, indem Bäume durch rechtzeitige Vorkehrungen geschützt werden. Die nachfolgenden Informationen sollen helfen, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu erkennen und einzuhalten.
Allgemeine Pflichten des Bauunternehmers:
Bei allen Arbeiten im Baumumfeld sind folgende Normen und Richtlinien grundsätzlich zu beachten:
RAS-LP4: Richtlinie für die Anlage von Straßen Teil: Landschaftspflege Abschnitt 4 “Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen“
DIN 18920: „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“
BNatschG / LnatschG: Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder
Baumschutzsatzungen / Bebauungspläne der Kommunen
Bei Arbeiten nach VOB nach Vereinbarung die ZTV-Baumpflege
Bauarbeiten, die zu einer Verletzung von Bäumen führen können, sind den zuständigen Behörden rechtzeitig anzukündigen.
Allgemeine Maßnahmen zum Baumschutz:
Im Arbeitsraum unter Bäumen ist ein Schutzzaun um den Bereich der Kronentraufe (Kronendurchmesser zzgl. 1,50m) aufzustellen, wenn dies nicht möglich ist, ist der Schutzzaun entsprechend kleiner zu bauen und der Wurzelraum durch Lastdruckverteilungsplatten auf Kiessschütung schützen.
Kein Befahren ungeschützter Wurzelbereiche. Keine Materiallagerung unter Bäumen jeglicher Art. Erdarbeiten im Bereich der Traufe dürfen nur in Handarbeit oder mit Saugbagger ausgeführt werden. Kein Anfüllen oder Abtragen des Bodens in durchwurzelten Bereichen.
Freigelegte Wurzeln müssen sofort vor Austrocknung geschützt (z.B. Jute- oder Frostschutzmatten) und dauerhaft feucht gehalten werden. Beschädigte Wurzeln sind fachgerecht zu behandeln.
Im Schadenfall
Nicht angezeigte Baustellen und Baumschäden führen zu Bußgeldern. Schadensersatzansprüche durch Wertminderung sind durch eine Gehölzwertermittlung zu prüfen.
Umweltbaubegleitung (UBB) bei Planungen / Eingriffen im Baumumfeld
Die Umweltbaubegleitung (UBB) hilft Schäden, Bauverzögerung und Ersatzzahlungen zu vermeiden. Die UBB umfasst sachverständige, unabhängige Leistungen, die von der Überwachung der Ausführung der Baumaßnahmen getrennt sind. Die UBB stellt selbst keine Leistung der Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke, Freianlagen oder sonstige Anlagen dar, sondern gilt als Beratungsleistung. Der Umweltbaubegleiter äußert sich in der Regel nicht unmittelbar gegenüber den ausführenden Firmen, sondern gegenüber der örtlichen Bauleitung, der Bauoberleitung oder dem Vorhabenträger.
Schritt 1: Erfassung von Grunddaten und visuelle Kontrolle der Bäume
Schritt 2: Eingriffsprognose
Schritt 3: Standraum- und Bodenanalyse / Wurzelraumsondierung
Schritt 4: Empfehlung zur Vermeidung und Regeneration von Schäden
UBB in der Bauphase