Gründe für eine Baumwertermittlung sind Schadensersatzansprüche bei
Wenn Ihr Baum einen Teil- oder Totalschaden nach Unfall oder bei Schäden durch Baustellen aufweist, führen wir eine Beweissicherung im Streitfall durch.
Die Kosten einer Wertermittlung können im Schadensfall dem Verursacher des Schadens übertragen werden.
Bei Beschädigung oder Enteignung eines Baumes ermitteln wir den Gehölzwert nach der vom Bundesgerichtshof (u.a. VI ZR 85/74) anerkannten Methode Koch. Auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird der Wert der Bäume in einem Sachwertverfahren als Teil des Grundstückwertes ermittelt. Dabei sind drei Punkte zu beachten:
FAQ zu Baumwerten:
Nein. Der Wert eines Gehölzes kann je nach Standort, Alter und Pflege stark variieren!
Grundlegend ist u.a., dass der Gehölzwert nach der Methode Koch nicht für sich allein, sondern als Teil des Grundstückwertes ermittelt wird.
Eine Wertminderung liegt vor, wenn ein Gehölz durch Eingriffe zeitweilig oder dauerhaft geschädigt wurde. Das ist z.B. der Fall bei Rindenverlusten am Stamm oder Kappungen von Grob- und Starkästen.
Die Schäden und nachfolgenden Kosten an Gehölzen sind vom Verursacher des Schadens zu tragen. Die Schäden werden durch Haftpflichtversicherungen des Fahrzeughalters bzw. Unternehmers übernommen.