WERTERMITTLUNG VON BÄUMEN
WANN SIE EINE BAUMWERTERMITTLUNG IN ANSPRUCH NEHMEN SOLLTEN
Gründe für eine Baumwertermittlung sind Schadensersatzansprüche bei
- Beschädigung von Bäumen auf Baustellen, durch Unfall oder durch nicht fachgerechten Baumschnitt
- Inanspruchnahme von Grundstückteilen mit Baumbestand.
- Einschätzung von Rentabilität einer Baumpflege
Wenn Ihr Baum einen Teil- oder Totalschaden nach Unfall oder bei Schäden durch Baustellen aufweist, führen wir eine Beweissicherung im Streitfall durch.
Die Kosten einer Wertermittlung können im Schadensfall dem Verursacher des Schadens übertragen werden!
BAUMWERTERMITTLUNG NACH DER METHODE KOCH
Bei Beschädigung oder Enteignung eines Baumes ermitteln wir den Gehölzwert nach der vom Bundesgerichtshof (u.a. VI ZR 85/74) anerkannten Methode Koch. Auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird der Wert der Bäume in einem Sachwertverfahren als Teil des Grundstückwertes ermittelt. Dabei sind drei Punkte zu beachten:
- Ermittlung der Funktion: Je nach Funktion es Gehölzes (z.B. Sichtschutz) an seinem jeweiligen Standort, wird eine angemessen große Pflanzen aus den Listen marktführender Baumschulen als potentieller Ersatz gewählt.
- Berechnung der Herstellungskosten: Bei Anwendung der Methode Koch werden die Kosten für die Pflanzung des Gehölzes, die anfallende Pflegekosten während der Herstellungszeit und die Verzinsung dieser Kosten bis zur Funktionserfüllung des Gehölzes ermittelt.
- Berechnung des Schadens: Je nach Grad der Schädigung hat der Eigentümer ein Recht auf Entschädigung des Baumwertes (abzüglich Vorschäden und Alterswertminderung). Bei Teilschäden kann die Wertminderungen zuzüglich der Folgekosten für zusätzliche Baumpflege und Baumkontrollen gefordert werden.
Der Wert eines Gehölzes kann auch bei gleicher Art und Größe sehr unterschiedlich ausfallen. Grundlegend ist u.a., dass der Gehölzwert nach der Methode Koch nicht für sich allein, sondern als Teil des Grundstückwertes ermittelt wird. Eine Wertminderung des Grundstückes liegt vor, wenn ein Gehölz durch Eingriffe zeitweilig oder dauerhaft geschädigt wurde. Das ist z.B. der Fall bei Rindenverlusten am Stamm oder Kappungen von Grob- und Starkästen.